Sonntag, 18. August 2013

Der Mensch als Beiwerk oder das Recht am eigenen Bild






Nach dem Kunsturhebergesetz dürfen Fotos mit Menschen auch ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden, wenn die Personen nur als Beiwerk einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen. Jeder Stockfotograf wird im Wissen um dieses Gesetz schon Fotos zu Internetfotoagenturen hochgeladen haben, um dann festzustellen, dass diese Vorschrift von einigen Agenturen enger ausgelegt wird, als es erforderlich scheint. Die Agenturen wollen schlicht und einfach jeglichem Streit oder gar Rechtsstreit aus dem Weg gehen. Besonders gnadenlos beim Aussortieren von Fotos mit Menschen, von denen der Fotograf kein Modelrelease vorlegt, ist die zu Getty gehörende Microstock Agentur istock. Um weniger Ablehnungen aus dem genannten Grund zu erhalten, versuche ich, vor dem Auslösen einen günstigen Moment abzuwarten, bis keine Person mehr im Bild ist. Das gestaltet sich natürlich oft genug schwierig bzw. ist ein unmögliches Unterfangen. Ein Kompromiss ist es, so lange zu warten, bis die Personen sich vor einem möglichst homogenen Hintergrund aufhalten. Dann kann ich sie bei der anschließenden Bildbearbeitung oft problemlos wegstempeln. Ein gutes Beispiel für diese Vorgehensweise habe ich oben dargestellt. Es war einfach nicht möglich, am Brandenburger Tor in Potsdam so lange zu warten, bis die Stadt menschenleer war. Also wartete ich, bis die beiden Touristen sich vor der glatten Wand im Bogen positionierten. Das saubere Wegstempeln ist dann nur noch eine Sache von wenigen Minuten.

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