Dienstag, 8. Februar 2011

Neuschwanstein

Ich war zwar noch nicht in /auf Neuschwanstein, aber als Stockfotograf liest man in den einschlägigen Foren bzw. bei den Agenturen, dass Fotos von Neuschwanstein aufgrund urheberrechtlicher Probleme nicht akzeptiert werden. Dieses Gerichtsurteil dürfte endlich der deutschen Panoramafreiheit gerecht werden.

1 Kommentar:

Franz Roth hat gesagt…

Hi, Ralf,

die Panoramafreiheit war schon gegeben, es ging um die kommerzielle (nicht-redaktionelle) Verwendung. Denn knipsen und in der Zeitung abdrucken durfte man Neuschwanstein schon.

Und das allerletzte Wort ist aber noch nicht gesprochen. Wie der BGH urteilt ist nicht prognostizierbar. Hoffentlich genauso.

Aber dann stehen noch im Raum die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Sanssouci, das Dessau-Wörnitzer Gartenreich etc.

Schwierig wird's, wenn ich, um eine Sehenswürdigkeit überhaupt zu sehen, Grundbesitz betreten muß. Da kann der Eigentümer nach wie vor Fotografier- und Film-Verbote aussprechen.